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Sicherheitsnormen

Deutschland / Europa

Beim Umgang mit Gefahrstoffen, deren Kennzeichnung und dem Transport von Gefahrgut oder anderer gefährlicher Substanzen sind umfangreiche Vorschriften zu beachten. Die wichtigsten Normen sind hier kurz beschrieben.

Der innerbetriebliche Umgang mit Gefahrstoffen wird in Deutschland seit 2004 in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Gefahrstoffe müssen demnach in Betrieben gekennzeichnet werden, für die Kennzeichnung ist immer der Anwender selbst verantwortlich! Die auf Basis des Chemikaliengesetzes erstmals 1986 erlassene Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definierte bisher die konkreten Anforderungen an die Kennzeichnung sowie Schutzstufen für die Arbeit mit Gefahrstoffen. Seit dem Jahr 2010 bildet das "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" (GHS) die internationale Grundlage für diese Themen.

Technische Regeln für Gefahrstoffe (z.B. die TRGS 526, auch als Laborrichtlinie bezeichnet, herausgegeben von den Trägern der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)) konkretisieren die Anforderungen für den Umgang mit Gefahrstoffen. Die TRGS 526 schlagen z.B. konkrete Mengenbeschränkungen für die Nutzung von Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 55°C vor (s. TRGS 526, Abschnitt 3.3.3/4.15.1), letztlich ist aber immer eine individuelle Gefährdungsbeurteilung für die vor Ort einzuhaltenden Einschränkungen maßgebend. Die Berufsgenossenschaften empfehlen in den Durchführungsanweisungen zu Abschnitt 4.15.1 der TRGS 526 die Nutzung von Sicherheitsbehältern aus Edelstahl.

Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefGG) regelt Grundlagen des außerbetrieblichen Transportes von Gefahrgütern. Auf Basis des GGBefG und in Umsetzung der EG-Gefahrgutrichtlinie wurden in Anlehnung an internationale Normen Verordnungen erlassen, die die Anforderungen für verschiedene Verkehrswege spezifizieren. Diese sind die "Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern" (GGVSEB), die "Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen" (GGVSee) sowie die "Bekanntmachung und Erlaubnis zur Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr durch Luftfahrtunternehmen". Zur Durchfürung der GGVSEB wurde zudem die Richtlinie RSEB erlassen. Eventuelle Ausnahmen zu den Anforderungen sind in der Gefahrgut-Ausnahmenverordnung (GGAV) geregelt.

Die genannten Rechtsvorschriften sind mindestens auf den europäischen, meist sogar auf den internationalen Rechtsrahmen abgestimmt. Ihre Erfüllung ermöglicht somit den Transport von Gefahrgut innerhalb der gesamten Europäischen Union und zum Teil auch darüber hinaus. Häufig wird auch über den europäischen Wirtschaftraum hinaus auf Basis der genannten Rechtsvorschriften Konformität mit den jeweils vor Ort geltenden Anforderungen erzielt. Im Einzelfall können aber dennoch nationale Besonderheiten bestehen, die jeweiligen Vorschriften müssen daher vor dem Tranport in außereuropäische Räume geprüft werden.

International

Basis des internationalen Gefahrgutrechtes für den außerbetrieblichen Transport von Gefahrgütern sind von den Vereinten Nationen herausgegebene Empfehlungen ("UN recommendations on the Transport of Dangerous Goods" bzw. "Orange Book"). Sie enthalten Grundlagen zu Dokumentation, Verpackungen, Klassifizierung, Umgang, Verfahrensweisen und technischen Umschließungsanforderungen. Die folgenden Bestimmmungen basieren auf diesen UN-Empfehlungen:

  1. das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) - gilt in Europa, enthält Vorschriften hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung
  2. die Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr(RID) - gilt in Europa, Mittelmeerraum und Teilen des mittleren Ostens
  3. die ICAO technical instructions for the safe transport of dangerous goods by air (ICAO-TI) - gilt im Einzugsgebiet der Luftfahrorganisationen IATA und ICAO
  4. der international maritime dangerous goods code (IMDG-Code) sowie weitere sicherheitsrelevante Regelwerke, die insgesamt im Global Integrated Shipping Information System (GISIS) zusammengefasst worden sind

Normen für den innerbetrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen und deren Kennzeichnung sind zumeist landesspezifisch. Sie können an dieser Stelle daher nicht erschöpfend dargestellt werden. Bitte wenden Sie sich an den den Sicherheitsbeauftragten, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Gefahrgutbeauftragten Ihres Unternehmen, um mehr über die in Ihrem Land einzuhaltenen Vorschriften zu erfahren.

 
 
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