Behältergewinde können in ihren Maßen unter anderem in Abhängigkeit vom verwendeten Werkstoff variieren. Rötzmeier Sicherheitsbehälter sind aus Edelstahl gefertigt und werden von uns hinsichtlich ihrer Anschluss- und Ablassöffnungen mit den im Metallbereich üblichen Standard-Gewindearten (G-Gewinde und TPI-Gewinde) und -größen (G1½", G1¼", G¾" und 2" TPI) versehen. Hersteller von Kunststoff- oder Glasbehältern setzen meist andere Gewindearten ein.
Innerhalb der einzelnen Werkstoffe ist die Genauigkeit der verwendeten Gewindearten und -größen unterschiedlich. Im Metallbereich können Sie sich auf Gewindenormen verlassen. Im Kunststoffbereich können produktionsbedingt signifikante Abweichungen zwischen nominal gleichen Gewinden bestehen. Für die PE-Schraubkappen (Sägezahngewinde) unserer Edelstahl-Sicherheitstrichter stellt die nachfolgende Tabelle dar, welche Abmessungen entsprechende Gebindestutzen haben sollten, damit die Trichter sicher passen. Erfüllen Ihre Kunststoffkanister nicht die angegeben Maße, sprechen Sie uns bitte an. Wir prüfen, ob eine Anpassung unserer Sicherheitstrichter möglich ist.
Gewinde |
für |
Außenmaß Stutzen max. (Gewindeberg) |
Außenmaß Stutzen min. (Gewindetal) |
Innendurchmesser Stutzen |
DIN50 |
Kunststoffkanister |
50 mm |
45 mm |
34 - 41 mm |
DIN51 |
Kunststoffkanister |
54 mm |
50 mm |
34 - 45 mm |
DIN61 |
Kunststoffkanister |
60 mm |
54 mm |
45 - 50 mm |
DIN71 |
Kunststoffkanister |
71 mm |
64 mm |
45 - 59 mm |