BAM
Die Bundesanstalt für Materialwirtschaft (BAM) vergibt für geprüfte Produkte eine Kennzeichnungsnummer. Diese auch als UN-Nummer bezeichnete Kennzeichnung wird für Behälter vergeben, die als sicher für den Transport von Gefahrgütern befunden wurden. Im ausserbetrieblichen Verkehr von Gefahrgütern dürfen nur Behälter verwendet werden, die diese umfangreiche Sicherheitsprüfung der BAM bestanden haben. Unsere geprüften Transportbehälter verschiedener Größen finden Sie hier. Basis für die Prüfungen sind z.B.
- die GGVSE und GGVSee
- BAM-Regeln zu den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter (BAM-GGR)
- Die Gefahrgutklasse ist eine auf Basis des ADR vorgenommene Einteilung von Gefahrgut für den Transport in insgesamt 9 Klassen.
Eine Anleitung für die Decodierung der UN-Nummer finden Sie hier.
TÜV
Die Einrichtungen des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) erteilen u.a. das deutsche Sicherheits- und Gebrauchstauglichkeitszeichen GS (geprüfte Sicherheit). Auch akkreditierte Prüflaboratorien können dieses Zeichen erteilen. Sie nehmen dafür eine Baumusterprüfung vor, führen eine Fertigungsinspektion durch und dokumentieren beides. Basis für die Prüfungen sind z.B.
- das GPSG,
- TÜV-Prüfungsordnungen und –richtlinien und/oder
- DIN-Vorschriften.
Die für unsere Behälter erteilten Zertifikate sind auf Anfrage erhältlich.