Gewindearten

Behältergewinde können in ihren Maßen unter anderem in Abhängigkeit vom verwendeten Werkstoff variieren. Rötzmeier Sicherheitsbehälter sind aus Edelstahl gefertigt und werden von uns hinsichtlich ihrer Anschluss- und Ablassöffnungen mit den im Metallbereich üblichen Standard-Gewindearten (G-Gewinde und TPI-Gewinde) und -größen (G1½", G1¼", G¾" und 2" TPI) versehen. Hersteller von Kunststoff- oder Glasbehältern setzen meist andere Gewindearten ein. Am Markt sind nahzu alle Größen von Gewindeadaptern verfügbar. Diese erlauben es, z.B. Instrumente für eine ganze Reihe von verschiedenen Behälterarten nutzen zu können.

Innerhalb der einzelnen Werkstoffe ist die Genauigkeit der verwendeten Gewindearten und -größen unterschiedlich. Im Metallbereich können Sie sich auf Gewindenormen verlassen. Im Kunststoffbereich können signifikante Abweichungen zwischen nominal gleichen Gewinden bestehen. Für die PE-Schraubkappen (Sägezahngewinde) unserer Edelstahl-Sicherheitstrichter stellt die nachfolgende Tabelle dar, welche Abmessungen entsprechende Gebindestutzen haben sollten, damit die Trichter sicher passen. Erfüllen Ihre Kunststoffkanister nicht die angegeben Maße, sprechen Sie uns bitte an. Wir prüfen, ob eine Anpassung unserer Sicherheitstrichter möglich ist.

GewindefürAußenmaß Stutzen max. (Gewindeberg)Außenmaß Stutzen min. (Gewindetal)Innendurchmesser Stutzen
DIN50Kunststoffkanister50 mm45 mm34 - 41 mm
DIN51Kunststoffkanister54 mm50 mm34 - 45 mm
DIN61Kunststoffkanister60 mm54 mm45 - 50 mm
DIN71Kunststoffkanister71 mm64 mm45 - 59 mm

 
 
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