Sicherheitsnormen

National

Beim Arbeiten mit gefährlichen Substanzen sind umfangreiche Vorschriften zu beachten. Die wichtigsten Normen sind hier kurz beschrieben.

Das Gefahrengutbeförderungsgesetz (GBefGG) regelt Grundlagen des Transportes von Gefahrgütern.

Die Gefahrengutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE), die Gefahrengutverordnung See (GGVSee) sowie die Bekanntmachung und Erlaubnis zur Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr durch Luftfahrtunternehmen enthalten die speziellen Anforderungen an den Transport von Gefahrgütern auf dem entsprechenden Verkehrsweg. Eventuelle Ausnahmen zu den Anforderungen sind in der Gefahrgut-Ausnahmenverordnung (GGAV 2002) geregelt.

Die zu den genannten Vorschriften korrespondierenden internationalen Bestimmungen für Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter umfassen im wesentlichen folgende Normen : ADR, RID, IMDG-Code und ICAO-TI.

Eine Zertifizierung nach DIN EN 12798 belegt ein vorhandenes Qualitätsmanagementsystem für die Beförderung gefährlicher Güter. Sie gilt neben Straßentransporten auch für Eisenbahn und Binnenschifffahrt. Zu den Kernbestandteilen der Prüfung nach DIN EN 12798 gehören Explosions- und Brandschutzmaßnahmen, die Transportsicherung von Gefahrgütern sowie die Mitarbeiterschulung.

International

Die zu den deutschen Vorschriften korrespondierenden internationalen Bestimmungen für Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter umfassen im wesentlichen:

  1. das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
  2. die Ordnung für den internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
  3. den international maritime dangerous goods code (IMDG-Code)
  4. die recommendations on the transport of dangerous goods der United Nations sowie
  5. die ICAO technical instructions for the safe transport of dangerous goods by air (ICAO-TI)

Nach Homogenisierung der Rechtsvorschriften auf internationaler Ebene erfüllt eine Anerkennung nach deutschen Vorschriften gleichzeitig die oben angeführten Normen, die UN-Zulassungsnummern für Rötzmeier Sicherheits-Transportbehälter sind dadurch international gültig.

REACH (Registration Evalutation Authorisation of Chemicals) ist die seit 01.06.2007 geltende neue Chemikalienrichtlinie der EU. Mit der Verordnung werden alle Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Substanzen dazu verpflichtet, die von ihnen verwendeten Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur zu registrieren und Daten zum sicheren Umgang mit den Werkstoffen vorzulegen.

 
 
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